Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen. Die Stadt Neumarkt erhebt die Hundesteuer aufgrund Ihrer Hundesteuersatzung.
Link zur Satzung im Ortsrecht
Gebühren
Die Steuer beträgt: für den ersten Hund 25,- EUR für den zweiten Hund 40,- EUR für jeden weiteren Hund 50,- EUR. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 600,- EUR.
Fristen
Die Widerspruchsfrist gegen den Hundesteuerbescheid der Stadt Neumarkt beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheides.
Formulare
Sie können das Formular ausdrucken und unterschrieben an die Stadt Neumarkt oder o.g. Ansprechpartner senden. Wir werden den Vorgang umgehend bearbeiten, vielen Dank!