Der Oberbürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung vom Bürgermeister und, wenn dieser ebenfalls verhindert ist, vom zweiten Bürgermeister vertreten.
Der Stellvertreter übt im Verhinderungsfall die gesamten gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Befugnisse des Oberbürgermeisters aus.(§ 15 der Geschäftsordnung des Stadtrates)
Die Geschäftsordnung finden Sie hier (pdf, 72 KB)
Die Vertreter des Oberbürgermeisters wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit.
Seit 2014 sind als Stellvertreter gewählt:
Albert Löhner als Bürgermeister
Gertrud Heßlinger als 2. Bürgermeisterin
Im Mai 2014 wurden für die Dauer der Amtszeit des Stadtrates bis 2020 gewählt:
als Bürgermeister Albert Löhner (CSU)
als 2. Bürgermeisterin Gertrud Heßlinger (SPD)
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