Entwicklungsbereich Flugfeld
Im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2012 wurde das Gelände des Flugfelds als einer der Schwerpunkte für die Stadtentwicklung von Neumarkt definiert. Vorgesehen sind dabei sowohl gewerbliche Bauflächen im rückwärtigen Bereich der bestehenden Gewerbe- und Handelsflächen an der Nürnberger Straße, Wohnbauflächen im nördlichen Anschluss an das Wohngebiet Woffenbach nördlich der Bahn, als auch Gemeinbedarfseinrichtungen z.B. für die Bildung und das Klinikum im Bereich nördlich der Woffenbacher Straße.
Um die Entwicklung nun anzustoßen hat der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2015 die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB beschlossen. Diese Vorbereitenden Untersuchungen dienen insbesondere zur Klärung des Entwicklungsbedarfes und möglicher Umsetzungsinstrumente sowie deren Alternativen.

Vorbereitende Untersuchungen
Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2004 sowie das integrierte Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2012 sehen für den Bereich des ehemaligen Flugfelds westlich der Neumarkter Altstadt eine bauliche Entwicklung vor. In diesem Kontext ist geplant das Gewerbegebiet an der Nürnberger Straße sowie das Wohngebiet Woffenbach zu erweitern.
Neben der Realisierung eines neuen Wohn- und Gewerbequartiers mit ergänzenden Grünanlagen ist der Bereich Flugfeld ein möglicher Standort für die Erweiterung des städtischen Klinikums. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig Beurteilungsunterlagen im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung zu erarbeiten.
Ziel der Voruntersuchung ist die Ermittlung der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Baulandentwicklung. Darüber hinaus soll die Frage geklärt werden, ob das Vorhaben im Rahmen der klassischen Baulandentwicklung realisiert werden kann oder ob das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zum Tragen kommt.