Erhebung von Niederschlagswassergebühren (Regenwassergebühren) nach der befestigten und abflusswirksamen Grundstücksfläche, die über einen Gebietsabflussbeiwert geschätzt wird. Beratung und Gewährung von Beitrags- und Gebührenermäßigungen bzw- befreiungen bei Regenwassernutzung und -versickerung. Rechtsgrundlage: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) - Link zur Satzung im Ortsrecht
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Beitrags- und Gebührenamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
sowie nach Vereinbarung