Absteckung von Bauvorhaben
Rechtsgrundlage:
Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 68.
Vor Baubeginn ist die Absteckung sowie die Antragung der Höhenlage der baulichen Anlage nach den genehmigten Bauvorlagen erforderlich.
Was ist mitzubringen:
Die amtlichen Grenzzeichen sind vor der Absteckung freizulegen.
Soweit erforderlich, ist die Ermittlung und Abmarkung nicht abgemarkter Grenzen bzw. die Wiederherstellung beschädigter, zerstörter oder unauffindbarer Grenzzeichen rechtzeitig vor der Absteckung beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neumarkt i.d.OPf. (vormals Staatliches Vermessungamt) (Tel.: 09181/467-0) zu beantragen. Zur Absteckung sind 4 Holzpflocken (ca. 4x6x60 cm) in der Regel ausreichend.
Fristen:
5 Arbeitstage vor Baubeginn. Telefonische Terminvereinbarung ausreichend.
Gebühren:
Gebühren für die Absteckung von Gebäuden werden nach Staffelung der Bausumme berechnet.
bei Baukosten | |
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1. von 0 € bis 25.000 € | 30 € |
2. über 25.000 € bis 125.000 € | 65 € |
3. über 125.000 € bis 300.000 € | 130 € |
4. über 300.000 € bis 500.000 € | 195 € |
5. über 500.000 € bis 1.000.000 € | 290 € |
6. über 1.000.000 € bis 2.500.000 € | 420 € |
7. über 2.500.000 € bis 5.000.000 € | 570 € |
8. über 5.000.000 € bis 50.000.000 € zzgl. je weitere angefangene 2.500.000 € | 280 € |
über 50.000.000 € zzgl. je weitere angefangene 2.500.000 € | 190 € |
Ihr Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Federl,
Willibald
Ansprechpartner
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09181 255-182 | 09181 255-201 | Grünbaumwirtsgasse 21, EG | vermessung@neumarkt.de |