Faktor 10 - Förderung Gebäudesanierung und energetisches Bauen
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. fördert Gebäudesanierungen sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden. Auch für einen Neubau können Sie Zuschüsse beantragen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag auf Förderung für Gebäudesanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden und Neubauten können natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Gebäuden in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. sind, stellen.
Einen Förderantrag können auch Wohnungseigentürmergemeinschaften und Bewohner von Gebäuden mit lebenslangem Nutzugsrecht stellen. Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal im Stadtbereich von Neumarkt i.d.OPf. haben, gewährt.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen!
Ihre Ansprechpartnerin:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Burkhardt,
Marion
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09181 255-2602 | 09181 255-2619 | Bürgerhaus, EG, Zimmer 006 | marion.burkhardt@neumarkt.de |