Amtl. Bekanntmachung

07. Dezember 2022: Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 30.11.2022 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „170 - Residenzplatz“ beschlossen und den Entwurf gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„170 – Residenzplatz“
im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB)

 

Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 30.11.2022 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „170 - Residenzplatz“ beschlossen und den Entwurf gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet wird begrenzt durch:

im Norden:                  durch den Stadtpark

im Osten:                    durch den Hirschgraben

im Süden:                   durch den Hofplan und Fl.Nr. 30, 31, 33 Gmrk. Neumarkt

im Westen:                 durch die Glasergasse, Kaminfegergasse und den Residenzplatz

 

Der Geltungsbereich beträgt ca. 1,57 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Vorhaben rund um die neu entstehende Fachhochschule und östlich der Hofkirche geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „170 – Residenzplatz“ mit Begründung liegt in der Zeit vom

19.12.2022 – 25.01.2023

im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung werden folgende Gutachten und sonstige Informationen ausgelegt:

-        Büro Genista, spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Neumarkt, 30.01.2022

-        IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Schalltechnische Vorprüfung im Rahmen der Bauleitplanung, Bayreuth, 05.09.2022

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:

https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/

 

Neumarkt i.d.OPf., 07.12.2022

 

Thomas Thumann
Oberbürgermeister