Amtliche Bekannmachung

02. Januar 2020: Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (weniger als 20.000m² Grundfläche) „054/4 - 3. Änderung Unteres Tor II" im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) und über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
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Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 09.12.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf  der Bebauungsplanänderung „054/4 - 3. Änderung Unteres Tor II“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von 1,06 ha.

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