Amtliche Bekanntmachung
„F 169 – Solarfeld Rittershof“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
und
über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 29.07.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das Gebiet „F 169 – Solarfeld Rittershof“ der Stadt Neu-markt i. d. OPf. den Flächennutzungsplan zu ändern sowie eine frühzeitige Beteiligung der Öf-fentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes „F 169 – Solarfeld Rittershof“ wird begrenzt:
im Norden: durch die Fl.Nr. 301 Gem. Pölling
im Osten: durch die Fl.Nr. 1357 Gem. Woffenbach
im Süden: durch die Fl.Nr. 1355/0 Gem. Woffenbach
im Westen: durch die Fl.Nr. 302 Gem. Pölling
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik geschaffen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 27.12.2021 bis zum 17.01.2022 wie folgt unterrichten und zur Planung schriftlich oder mündlich äußern:
Unter der Internetadresse:
https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/
sowie durch Aushang im Schaukasten des Rathauses.
Neumarkt i.d.OPf., 16 .12.2021
Thomas Thumann
Oberbürgermeister