Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „144 – Pölling Dahmit II“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m §1 Abs. 8 BauGB) und über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 09.12.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, für das Gebiet „144 – Pölling Dahmit II“ der Stadt Neumarkt i.d.OPf. einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern sowie eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- nördlich durch Flur-Nr. 1294, 1295/5 und 1296/4, Gem. Pölling
- östlich durch Flur-Nr. 1321 und 1311/1, Gem. Pölling
- südlich durch Flur-Nr. 1320 und 1325 Gem. Pölling
- Im Westen verläuft die Grenze durch die Flur-Nrn. 1311, 1323 und 1324 Gem. Pölling
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans „F 144 – Pölling Dahmit II“ ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „144 – Pölling Dahmit II“.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO geschaffen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Anhörungsversammlung statt am:
28.06.2022 um 17.00 Uhr
im Rathaus I, 4. OG, Saal Mistelbach
Dabei wird Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Neumarkt i.d.OPf., 15.06.2022
Thomas Thumann
Oberbürgermeister