Amtliche Bekanntmachung

15. Januar 2020: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes
„050 – Habersmühle II“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
und über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
Aufstellung des Bebauungsplanes „050 – Habersmühle II“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
und über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das Gebiet „050 – Habersmühle II“ der Stadt Neumarkt i. d. OPf. einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern sowie eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

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