Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes
„150 – GE Stauf Süd III“
(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m §1 Abs. 8 BauGB)
und
über die Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 23.02.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, für das Gebiet „150 – GE Stauf Süd III“ der Stadt Neumarkt i. d. OPf. einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern sowie eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- nördlich durch B 299 / Ernteweg / Rettichstraße
- östlich durch B 299
- südlich durch Flurnummern 1039 und 1038 Gem. Stauf
- westlich durch Waldflächen des Buchberg
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans „F 150 – GE Stauf Süd III“ ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „150 – GE Stauf Süd III“.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO geschaffen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Anhörungsversammlung statt am:
24.05.2022 um 17.00 Uhr
im Rathaus I, 1. OG, Rathaussaal
Dabei wird Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Neumarkt i.d.OPf., 12.05.2022
Thomas Thumann
Oberbürgermeister