Mitteilung vom 30.03.2022
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in seiner Sitzung vom 24.03.2022 die
Verordnung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.
für das Altstadtfest (Altstadtfestverordnung)
beschlossen.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Sie ist im Rathaus, Zimmer Nr.101 (Vorzimmer des Oberbürgermeisters) niedergelegt und kann während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.
Neumarkt i.d.OPf., den 28.03.2022
Thomas Thumann
Oberbürgermeister
Kategorien: Amtliche Bekanntmachungen