Aufruf zur Bewerbung von geeigneten Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
in diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und Landgericht und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine Auswahl erfolgen wird.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessenten für das Amt eines Schöffen, richten ihre Bewerbung bis zum 15.03.2023 schriftlich an die Stadt Neumarkt i.d.OPf., Rechtsamt, Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf. oder per E-Mail an rechtsamt@neumarkt.de.
Bewerben können sich Personen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- bei Amtsantritt (01.01.2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
- zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Neumarkt i.d.OPf. wohnen
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Amtes besitzen
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- nicht in Vermögensverfall geraten sind
Bitte geben Sie diesen Aufruf auch an geeignete Bewerberinnen und Bewerber in Ihrem Umfeld weiter.
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen erhalten Sie im Rechtsamt der Stadt Neumarkt i.d.OPf. (Rathaus II, Rathausplatz 2, 92318 Neumarkt i.d.OPf.) oder über die Homepage der Stadt Neumarkt i.d.OPf. (www.neumarkt.de).
Wir benötigen folgende Angaben: Familienname, ggfs. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Beruf, ggfs. Zeiten frühere Schöffentätigkeiten.
Für Rückfragen steht Ihnen das Rechtsamt persönlich oder telefonisch (09181 255-210) zur Verfügung.
Neumarkt i.d.OPf., den 24.01.2023
gez. Oberbürgermeister Thomas Thumann