Amtliche Bekanntmachung

15. Mai 2020: Aufstellung eines Bebauungsplans unter Einbeziehung
von Außenbereichsflächen (weniger als 10.000m² Grundfläche)
im beschleunigten Verfahren (§ 13b BauGB)
„165 – Stauf Ost II“

Aufstellung eines Bebauungsplans
unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen (weniger als 10.000m² Grundfläche)

im beschleunigten Verfahren (§ 13b BauGB) "165 - Stauf Ost II"

Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „165 – Stauf Ost II“ im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet wird begrenzt durch:
im Nordwesten:
von Flur-Nr. 691 der Gemarkung Stauf
im Nordosten:
vom Graben mit der Flur-Nr. 697 der Gemarkung Stauf
im Südwesten:
von landwirtschaftlicher Fläche mit der Flur-Nr. 732 der Gemarkung Stauf
im Südosten:
von Grundstücken mit bestehender Wohnbebauung mit den Flur-Nrn. 686/8, 686/7, 686/5, 686/4 und 686/3 der Gemarkung Stauf

Der Geltungsbereich beträgt ca. 2,4 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll ein Wohngebiet mit Ortseingrünung und die verkehr-liche Erschließung festgelegt werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 26.05.2020 bis zum 09.06.2020 wie folgt unterrichten und zur Planung schriftlich oder mündlich äußern:

Unter der Internetadresse:
https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/ 

sowie durch Aushang im Schaukasten des Rathauses.

Neumarkt i.d.OPf., 15.05.2020

Thomas Thumann
Oberbürgermeister