Amtliche Bekanntmachung
„163 – Regensburger Straße / Lährer Weg"
im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB)
sowie Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „163 – Regensburger Straße / Lährer Weg“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet wird begrenzt durch:
Der Geltungsbereich beträgt ca. 5,4 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 08.05.2020 bis zum 25.05.2020 wie folgt unterrichten und zur Planung schriftlich oder mündlich äußern:
Unter der Internetadresse:
https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaenebauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/
sowie durch Aushang im Schaukasten des Rathauses.
Neumarkt i.d.OPf., 29.04.2020
Thomas Thumann
Oberbürgermeister