Amtliche Bekanntmachung
„170 – Residenzplatz" im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB)
sowie Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 30.09.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „170 – Residenzplatz“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet wird begrenzt durch:
Der Geltungsbereich beträgt ca. 1,38 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Vorhaben rund um die neu entstehende Fachhochschule und östlich der Hofkirche geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 29.12.2021 bis 14.01.2022 wie folgt unterrichten und zur Planung schriftlich oder mündlich äußern:
Unter der Internetadresse:
https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bau-leitplaene-im-verfahren/
sowie durch Aushang im Schaukasten des Rathauses.
Neumarkt i.d.OPf., 17.12.2021
Thomas Thumann
Oberbürgermeister