Amtliche Bekanntmachung

17. Dezember 2021: Aufstellung der Bebauungsplans der Innenentwicklung (weniger als 20.000m² Grundfläche)
„170 – Residenzplatz" im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB)
sowie Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit

Aufstellung der Bebauungsplans der Innenentwicklung (weniger als 20.000m² Grundfläche) „170 – Residenzplatz" im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) sowie Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit


Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 30.09.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „170 – Residenzplatz“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet wird begrenzt durch:

  • Den Stadtpark im Norden,
  • Den Hirschgraben im Osten,
  • Den Hofplan und die Hutmachergasse im Süden,
  • Die Glasergasse, Kaminfegergasse und der Residenzplatz im Westen.

Der Geltungsbereich beträgt ca. 1,38 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.


Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Vorhaben rund um die neu entstehende Fachhochschule und östlich der Hofkirche geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 29.12.2021 bis 14.01.2022 wie folgt unterrichten und zur Planung schriftlich oder mündlich äußern:

Unter der Internetadresse:
https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bau-leitplaene-im-verfahren/ 

sowie durch Aushang im Schaukasten des Rathauses.

Neumarkt i.d.OPf., 17.12.2021


Thomas Thumann
Oberbürgermeister