Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (bei 20.000m² bis 70.000m² Grundfläche „168 – SO Dreichlingerstraße“ im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 29.04.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „168 – SO Dreichlingerstraße“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet wird begrenzt durch:
- im Norden: durch die Freystädter Straße
- im Osten: durch Bahngrundstücke
- im Süden: durch die Hans-Dehn-Straße
- im Westen: durch die Dreichlingerstraße.
Der Geltungsbereich beträgt ca. 1,64 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll ein Sondergebiet „Einzelhandel“ festgelegt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 23.08.2021 bis zum 06.09.2021 wie folgt unterrichten und zur Planung schriftlich oder mündlich äußern:
Unter der Internetadresse:
https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/
sowie durch Aushang im Schaukasten des Rathauses.
Neumarkt i.d.OPf., 12.08.2021
Thomas Thumann
Oberbürgermeister