Amtliche Bekanntmachung
(bei 20.000m² bis 70.000m² Grundfläche)
„172 – Brunnenstraße“
im beschleunigten Verfahren
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 07.04.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „172 – Brunnenstraße“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Norden: durch den Rennbühlweg
im Osten: durch die Fl.Nr. 520/5, 520/21 Gem. Labersricht
im Süden: durch die Brunnenstraße
im Westen: durch die Fl.Nr. 520/16, 449/13 Gem. Labersricht
Der Geltungsbereich beträgt ca. 0,3 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertagesstätte geschaffen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Anhörungsversammlung statt am:
20.06.2022 um 17.00 Uhr
im Rathaus I, 4. OG, Saal Issoire
Dabei wird Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Neumarkt i.d.OPf., 09.06.2022
Thomas Thumann
Oberbürgermeister