Amtliche Bekanntmachung

03. Februar 2022: Erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB)
des Entwurfs des Bebauungsplanes
„122/2 – Schwalbenhof III, 2. Änderung"
im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB)

Erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB)
des Entwurfs des Bebauungsplanes „122/2 – Schwalbenhof III, 2. Änderung"
im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB)

Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 31.01.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Bebauungsplanänderung „122/2 – Schwalbenhof III, 2. Änderung“ erneut gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Anregungen eingegangen. Die Berücksichtigung bzw. die Umsetzung von Teilen dieser Anregungen erfordern eine erneute Auslegung.

Das Plangebiet wird begrenzt durch:
im Norden: durch die Freystädter Straße
im Osten: durch die Lange Gasse
im Süden: durch das Flurstück Nr. 1819
im Westen: durch die Flurstücke Nr. 1831, 1830 und 1827.
Der Geltungsbereich beträgt ca. 3,62 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Maßgebend ist der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 31.01.2022.

Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung soll ein Sondergebiet „Zweckbestimmung Bau- und Gartenmarkt“ festgelegt werden.


Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Angabe, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, abgesehen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung „122/2 – Schwalbenhof III, 2. Änderung“ mit Begründung liegt in der Zeit vom

14.02.2022 bis 14.03.2022

im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es derzeit nur eingeschränkten Parteiverkehr in der Stadtverwaltung.
Um Einsicht in die Planunterlagen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 09181/255-212 oder schriftlich an stadtplanung@neumarkt.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Maßgeblich sind die im Rathaus ausliegenden Unterlagen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:

https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/ 

Neumarkt i.d.OPf., 03.02.2022

Thomas Thumann
Oberbürgermeister