Amtliche Bekanntmachung

05. Februar 2020: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
für das Gebiet „161 – Erschließung Am Altweihergraben“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans für das Gebiet „161 – Erschließung Am Altweihergraben“

Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 03.02.2020 in öffent-licher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „161 – Erschließung Am Altweihergraben“, gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Anregungen eingegangen. Die Berücksichtigung bzw. die Umsetzung von Teilen dieser Anregungen erfordern eine erneute öffentliche Auslegung. Da die wesentlichen Planungsziele von diesen Änderungen und Ergänzungen unberührt bleiben, wurde beschlossen, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 03.02.2020 und ist im folgenden Kartenausschnitten dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „161 – Erschließung Am Altweihergraben“ mit Begründung liegt in der Zeit vom

14.02.2020 – 28.02.2020

im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
 
Die Parteiverkehrszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Mensch, insbesondere:

  • Lärm, Erholung
  • Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. – Technischer Umweltschutz,  02.05.2019, 06.09.2019
  • Öffentlichkeit, Anhörungsversammlung, 29.04.2019
  • Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. – Untere Naturschutzbehörde, 09.05.2019, 22.08.2019
  • IBAS Ingenieurgesellschaft mbH: Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes, Bayreuth, Februar 2018

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:

  • Knipfer: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Neumarkt Juli 2019

Schutzgut Boden, insbesondere:

  • Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde, 30.04.2019

Schutzgut Wasser, insbesondere:

  • Grundwasser, Oberflächengewässer, Regenrückhaltebecken
  • Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. – Untere Wasserrechtsbehörde, 03.05.2019, 03.09.2019
  • Wasserwirtschaftsamt Regensburg, 25.04.2019, 26.08.2019
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neumarkt, 09.09.2019
  • Öffentlichkeit, 22.04.2019

 Schutzgut Klima und Luft, insbesondere:

  • Lokalklima

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:

  • Lage am Ortsrand, umweltbezogene Auswirkungen auf städtebauliche Entwicklung

Schutzgut Kultur- und Sachgüter, insbesondere:

  • Schutz von Kultur- und Sachgütern (z.B. Bodendenkmäler)

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:

https://www.neumarkt.de/de/buerger/stadtentwicklung-und-bauen/bebauungsplaenebauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren.html


Stadt Neumarkt i.d.OPf., 05.02.2020

 

Thomas Thumann
Oberbürgermeister