Amtliche Bekanntmachung
für das Gebiet „161 – Erschließung Am Altweihergraben“
Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 03.02.2020 in öffent-licher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „161 – Erschließung Am Altweihergraben“, gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Anregungen eingegangen. Die Berücksichtigung bzw. die Umsetzung von Teilen dieser Anregungen erfordern eine erneute öffentliche Auslegung. Da die wesentlichen Planungsziele von diesen Änderungen und Ergänzungen unberührt bleiben, wurde beschlossen, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 03.02.2020 und ist im folgenden Kartenausschnitten dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „161 – Erschließung Am Altweihergraben“ mit Begründung liegt in der Zeit vom
14.02.2020 – 28.02.2020
im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Parteiverkehrszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch, insbesondere:
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:
Schutzgut Boden, insbesondere:
Schutzgut Wasser, insbesondere:
Schutzgut Klima und Luft, insbesondere:
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:
Schutzgut Kultur- und Sachgüter, insbesondere:
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:
Stadt Neumarkt i.d.OPf., 05.02.2020
Thomas Thumann
Oberbürgermeister