Amtliche Bekanntmachung

21. Oktober 2022: Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf.
hat in seiner Sitzung vom 29.09.2022
die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung (GS-SRS)
beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in seiner Sitzung vom 29.09.2022 die

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung (GS-SRS)

beschlossen.

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Sie ist im Rathaus, Zimmer Nr.101 (Vorzimmer des Oberbürgermeisters) niedergelegt und kann während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.


Neumarkt i.d.OPf., den 20.10.2022



Thomas Thumann
Oberbürgermeister