Amtliche Bekanntmachung

18. Januar 2020: Bekanntmachung
über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B
für das Kalenderjahr 2020

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28. November 2019 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 235 v.H. und für die Grundsteuer B auf 275 v.H. für das Kalenderjahr 2020 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2019 ist damit keine Änderung eingetreten.

Bitte laden Sie die vollständige Bekanntmachung als PDF-Datei.