Amtliche Bekanntmachung

11. Oktober 2019: Inkrafttreten des Bebauungsplanes "160 - Bahnhofstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (weniger als 20.000 m² Grundfläche)

Inkrafttreten des Bebauungsplanes "160 - Bahnhofstraße"
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (weniger als 20.000 m² Grundfläche)

Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 16.09.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "160 - Bahnhofstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen.

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