Amtliche Bekanntmachung

08. Mai 2020: Öffentliche Auslegung des
Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung „F 050 – Habersmühle I“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung „F 050 – Habersmühle I“

Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 02.03.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „F 050 – Habersmühle I“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „F 050 – Habersmühle I“ mit Begründung liegt in der Zeit vom

19.05.2020 – 19.06.2020

im Rathaus I zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es derzeit nur eingeschränkten Parteiverkehr in der Stadtverwaltung.
Deshalb ist der Zutritt zum Rathaus, Stadtplanungsamt nur nach telefonischer Voranmeldung unter 09181/255-212 oder schriftlich an stadtplanung@neumarkt.de möglich. 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt: 

https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/ 

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 

Schutzgut Mensch, insbesondere:

  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 24.01.2020
  • Stellungnahme Gemeinde Pilsach vom 24.01.2020
  • Stellungnahme Bürger 4 vom 27.01.2020


Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:

  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro Genista, 2020
  • Stellungnahme Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten Neumarkt vom 20.01.2020
  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 09.01.2020
  • Stellungnahme Bürger 3 vom 27.01.2020

Schutzgut Wasser, insbesondere:

  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Regensburg vom 16.01.2020
  • Stellungnahmen Bürger 1, 3, 4, 5, 6 vom 27.01.2020

 
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:

  • vorhandene Überprägung des Ortsbildes durch den Menschen
  • Stellungnahme Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde vom 24.01.2020
  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 11.02.2020
  • Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neumarkt vom 24.01.2020

 
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Neumarkt i.d.OPf., 08.05.2020

 

Thomas Thumann
Oberbürgermeister