Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung
„F 144 – Pölling Dahmit II“
Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 18.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „F 144 – Pölling Dahmit II“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- nördlich durch Flur-Nr. 1294, 1295/5 und 1296/4, Gem. Pölling
- östlich durch Flur-Nr. 1321 und 1311/1, Gem. Pölling
- südlich durch Flur-Nr. 1320 und 1325 Gem. Pölling
- Im Westen verläuft die Grenze durch die Flur-Nrn. 1311, 1323 und 1324 Gem. Pölling
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „F 144 – Pölling Dahmit II“ mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom
29.08.2022 – 29.09.2022
im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Parteiverkehrszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch, insbesondere:
- Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 15.03.2022
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung vom 05.01.2017
- Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 30.03.2022
- Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 28.03.2022
Schutzgut Wasser, insbesondere:
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Regensburg vom 04.04.2022
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:
- Stellungnahme Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde vom 30.03.2022
- Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V., OG Neumarkt vom 08.04.2022
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:
https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/
Neumarkt i.d.OPf., 18.08.2022
Thomas Thumann
Oberbürgermeister