Amtliche Bekanntmachung

01. Februar 2023: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung „F150 – GE Stauf Süd III“ Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 30.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „F150 – GE Stauf Süd III“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung „F150 – GE Stauf Süd III“

Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 30.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „F150 – GE Stauf Süd III“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:


Der Geltungsbereich wird begrenzt:

  • nördlich durch B 299 / Ernteweg / Rettichstraße
  • östlich durch B 299
  • südlich durch Flurnummern 1039 und 1038 Gemkg. Stauf
  • westlich durch Waldflächen des Buchberg

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „F150 – GE Stauf Süd III“ mit Begründung liegt in der Zeit vom

10.02.2023 – 13.03.2023

im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II. Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Parteiverkehrszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Mensch, insbesondere:

  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2022
  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 28.06.2022
  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 06.07.2022


Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 18.01.2023
  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2022
  • Stellungnahme Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde vom 06.07.2022
  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 06.07.2022


Schutzgut Boden, insbesondere:

  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2022
  • Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 04.07.2022


Schutzgut Wasser, insbesondere:

  • Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 04.07.2022


Schutzgut Klima, insbesondere:

  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2022


Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:

  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2022
  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 06.07.2022

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:

https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/ 


Neumarkt i.d.OPf., 01.02.2023



Thomas Thumann
Oberbürgermeister