Amtliche Bekanntmachung

06. November 2020: Öffentliche Auslegung
des Entwurfs des Bebauungsplans
„050 – Habersmühle I“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„050 – Habersmühle I“
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 29.10.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „050 – Habersmühle I“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „050 – Habersmühle I“ mit Begründung liegt in der Zeit vom

16.11.2020 – 16.12.2020

im Rathaus I zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es derzeit nur eingeschränkten Parteiverkehr in der Stadtverwaltung.

Deshalb ist der Zutritt zum Rathaus, Stadtplanungsamt nur nach telefonischer Voranmeldung unter 09181/255-1500 oder schriftlich an stadtplanung@neumarkt.de möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:

https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Mensch, insbesondere:

  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 25.05.2020
  • Stellungnahme Gemeinde Pilsach vom 12.06.2020
  • Stellungnahme Bürger 4 vom 27.01.2020

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:

  • Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Neumarkt vom 03.06.2020
  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 18.06.2020
  • Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neumarkt vom 15.06.2020
  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 15.06.2020
  • Stellungnahme Bürger 3 vom 27.01.2020

Schutzgut Wasser, insbesondere:

  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Regensburg vom 02.06.2020
  • Stellungnahmen Bürger 1, 3, 4, 5, 6 vom 27.01.2020

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:

  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 15.06.2020
  • Stellungnahme Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Neumarkt – Amberg vom 15.06.2020
  • Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neumarkt vom 15.06.2020

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht werden folgende Gutachten mit umweltbezogenen und sonstigen Informationen ausgelegt:

  • R+T Verkehrsplanung: Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten an der B299 (zu Bebau-ungsplan „Habermühle“), Darmstadt September 2020

  • IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Stadt Neumarkt Bebauungsplan „050 Habersmühle I“, Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens, Bayreuth Oktober 2020

  • Büro Genista: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Bebauungsplan 050 - Habersmühle I, Juni 2020

  • Dr.-Ing. Spotka und Partner GmbH: Geotechnischer Bericht, Januar 2020

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitge-teilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.


Neumarkt i.d.OPf., 06.11.2020



Thomas Thumann
Oberbürgermeister