Amtliche Bekanntmachung
des Entwurfs des Bebauungsplans
„050 – Habersmühle I“
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„050 – Habersmühle I“
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 29.10.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „050 – Habersmühle I“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „050 – Habersmühle I“ mit Begründung liegt in der Zeit vom
16.11.2020 – 16.12.2020
im Rathaus I zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es derzeit nur eingeschränkten Parteiverkehr in der Stadtverwaltung.
Deshalb ist der Zutritt zum Rathaus, Stadtplanungsamt nur nach telefonischer Voranmeldung unter 09181/255-1500 oder schriftlich an stadtplanung@neumarkt.de möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch, insbesondere:
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:
Schutzgut Wasser, insbesondere:
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht werden folgende Gutachten mit umweltbezogenen und sonstigen Informationen ausgelegt:
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitge-teilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Neumarkt i.d.OPf., 06.11.2020
Thomas Thumann
Oberbürgermeister