Amtliche Bekanntmachung

14. Dezember 2022: Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 12.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „144 – Pölling Dahmit II“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „144 – Pölling Dahmit II“


Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 12.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „144 – Pölling Dahmit II“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.


Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

  • nördlich durch Flur-Nr. 1294, 1295/5 und 1296/4, Gem. Pölling
  • östlich durch Flur-Nr. 1321 und 1311/1, Gem. Pölling
  • südlich durch Flur-Nr. 1320 und 1325 Gem. Pölling
  • Im Westen verläuft die Grenze durch die Flur-Nrn. 1311, 1323 und 1324 Gem. Pölling

Der Entwurf des Bebauungsplanes „144 – Pölling Dahmit II“ mit Begründung liegt in der Zeit vom

27.12.2022 – 30.01.2023

im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II. Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Parteiverkehrszeiten lauten:

Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Mensch, insbesondere:

  • Stellungnahme LRA Neumarkt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 28.07.2022

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:

  • Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Neumarkt vom 18.07.2022
  • Stellungnahme LRA Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 20.07.2022
  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 28.07.2022


Schutzgut Boden, insbesondere:

  • Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Neumarkt vom 18.07.2022
  • Stellungnahme Regierung der Oberpfalz (Höhere Landesplanungsbehörde) vom 25.07.2022


Schutzgut Wasser, insbesondere:

  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Regensburg vom 08.08.2022


Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:

  • Stellungnahme Regierung der Oberpfalz (Höhere Landesplanungsbehörde) vom 25.07.2022
  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 28.07.2022


Schutzgut Kultur- und Sachgüter, insbesondere:

- Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 04.08.2022


Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht werden folgende Gutachten mit umweltbezogenen und sonstigen Informationen ausgelegt:

  • Möhler & Partner, schalltechnische Untersuchung, Oktober 2022
  • Büro Genista, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, 19.10.2022

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnah-men bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:
https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/ 


Neumarkt i.d.OPf., 14.12.2022



Thomas Thumann
Oberbürgermeister