Amtliche Bekanntmachung

05. Juli 2021: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „164 – Neue Hauptfeuerwache"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„164 – Neue Hauptfeuerwache"

Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 21.06.2021 in öffent-licher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „164 – Neue Hauptfeuerwache" gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,42 ha und das Gebiet liegt südwestlich der Altstadt von Neumarkt i.d.OPf. Die Entfernung zum Stadtkern beträgt ca. 600 Meter und ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 21.06.2021.

Der Entwurf des Bebauungsplans „164 – Neue Hauptfeuerwache" mit Begründung sowie wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom

16.07.2021 bis 16.08.2021

im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es derzeit nur eingeschränkten Parteiverkehr in der Stadtverwaltung.

Um Einsicht in die Planunterlagen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 09181/255-1509 oder schriftlich an stadtplanung@neumarkt.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

Schutzgut Mensch, insbesondere:

  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 25.11.2020

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:

  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 05.11.2020
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neumarkt vom 30.11.2020

Schutzgut Wasser, insbesondere:

  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Regensburg vom 04.11.2020

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:

  • Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neumarkt vom 30.11.2020

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht werden folgende Gutachten mit umweltbezogenen und sonstigen Informationen ausgelegt:

  • IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bebauungsplan Nr. 164 „Neue Hauptfeuerwache“ der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung und zu den Geräuschwirkungen des Vorhabens in der Nachbarschaft, Bayreuth Juni 2021.
  • Büro Genista: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Flächennutzungsplan 164 – Neue Hauptfeuerwache, Juni 2020.

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnah-men bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Maßgeblich sind die im Rathaus ausliegenden Unterlagen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind jedoch zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:
https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/ 

Neumarkt i.d.OPf., 05.07.2021

Thomas Thumann
Oberbürgermeister