Amtliche Bekanntmachung

04. Februar 2022: Öffentliche Auslegung
„168 – SO Dreichlinger Straße“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „168 – SO Dreichlinger Straße“

Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 31.01.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „168 – SO Dreichlinger Straße“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet wird begrenzt durch:
im Norden: durch die Freystädter Straße
im Osten: durch Bahngrundstücke
im Süden: durch die Hans-Dehn-Straße
im Westen: durch die Dreichlingerstraße.

Der Geltungsbereich beträgt ca. 1,64 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.


Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll ein Sondergebiet „Einzelhandel“ sowie ein Bereich für Gewerbegebiet festgelegt werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „168 – SO Dreichlinger Straße mit Begründung liegt in der Zeit vom

17.02.2022 – 17.03.2022 

im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung werden folgende Gutachten und sonstige Informationen ausgelegt:

  • Büro Dr. Heider, Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse der geplanten Errichtung eines E-Centers, Augsburg, 4.12.2021
  • Möhler + Partner Ingenieure AG, Schalltechnische Untersuchung, Bamberg, 12.01.2022
  • Büro Genista, spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Neumarkt, 30.01.2022

Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es derzeit nur eingeschränkten Parteiverkehr in der Stadtverwaltung.
Um Einsicht in die Planunterlagen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 09181/255-1508 oder schriftlich an stadtplanung@neumarkt.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:https://neumarkt.de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/ 

Neumarkt i.d.OPf., 04.02.2022

 

Thomas Thumann

Oberbürgermeister