Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„172 – Brunnenstraße“
Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 13.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „172 - Brunnenstraße“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Norden: durch den Rennbühlweg
im Osten: durch die Fl.Nr. 520/5, 520/21 Gem. Labersricht
im Süden: durch die Brunnenstraße
im Westen: durch die Fl.Nr. 520/16, 449/13 Gem. Labersrich
Der Geltungsbereich beträgt ca. 0,3 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.09.2022.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Fläche für den Gemeinbedarf für soziale Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen[III/302] geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „172 – Brunnenstraße“ mit Begründung sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Informationen liegen in der Zeit vom
07.10.2022 bis 09.11.2022
im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II. Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung werden folgende Gutachten mit ausgelegt:
- PB Consult GmbH, Verkehrsuntersuchung Neumarkt Brunnenstraße,12.08.2022
- IBAS Ingenieursgesellschaft, Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung, 05.09.2022
- Spotka Geotechnik, Geotechnischer Bericht Neumarkt, Rennbühlweg 72 – Neubau Kindertagesstätte, 02.11.2021
- Büro Genista, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan 172 – Brunnenstraße, 12.08.2022
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Parteiverkehrszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:
Neumarkt i.d.OPf., 27.09.2022
Thomas Thumann
Oberbürgermeister