Amtliche Bekanntmachung
eines Bauantrages
gemäß Art. 66 a Abs. 1 Satz 1 BayBO
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Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO)
Öffentliche Bekanntmachung eines Bauantrages
gemäß Art. 66 a Abs. 1 Satz 1 BayBO
Vollzug der Baugesetze:
Bauantrag der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zur Erweiterung der Tiefgarage Residenzplatz in 92318 Neumarkt i.d.OPf., Residenzplatz 5, Gemarkung Neumarkt 4/19, 18, 29;
BV.-Nr. B-2019-493
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf., Rathausplatz 1 , 92318 Neumarkt i.d.OPf., hat am 04.12.2019 einen Bauantrag zur Erweiterung der Tiefgarage Residenzplatz eingereicht.
Dieser Bauantrag wird hiermit gemäß Art. 66 a Abs. 1 Satz 1 BayBO, auf Antrag des Bauherrn,
öffentlich bekanntgemacht. Beteiligte können binnen eines Monats, diesen Bauantrag gem. Art. 29 des
Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) einsehen und dort auch ggf. Einwendungen gegen das vorgenannte Vorhaben vorbringen. Für die Einsichtnahme ist ein Termin mit dem zuständigen technischen Sachbearbeiter Herrn Senft (Tel. 09181/ 255-164) (in den Zeiten Mo – Mi: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr; Do: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr; Fr: 8.30 – 13.00 Uhr) zu vereinbaren.
Mit Ablauf der Frist von einem Monat nach der Bekanntmachung des Vorhabens sind alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen gegen das Vorhaben ausgeschlossen ( Art. 66 a Abs. 1 Satz 2 BayBO).
Die Zustellung der Baugenehmigung an Beteiligte, kann durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (Art. 66 a Abs. 1 Satz 3 BayBO).
Neumarkt i.d.OPf., 16.05.2020
Andreas Werner
(ORechtsR)