Amtliche Bekanntmachung

05. August 2021: Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in seiner Sitzung vom 07.07.2021 die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von Jahrmärkten beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in seiner Sitzung vom 07.07.2021 die

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von Jahrmärkten

beschlossen.

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Verordnung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Sie ist im Rathaus, Zimmer Nr.101 (Vorzimmer des Oberbürgermeisters) niedergelegt und kann während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.


Neumarkt i.d.OPf., den 04.08.2021



Thomas Thumann
Oberbürgermeister