Amtliche Bekanntmachung

11. November 2019: Planfeststellung für das Bauvorhaben Bundesautobahn A 3 „Nürnberg - Regensburg" PWC Pilsach, Neubau einer einseitigen 1;1nbewirtschafteten Rastanlage mit WC Planfeststellung nach§ 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit Art. 73 BayVwVfG

Planfeststellung für das Bauvorhaben
Bundesautobahn A 3 „Nürnberg - Regensburg"
PWC Pilsach, Neubau einer einseitigen 1;1nbewirtschafteten Rastanlage mit WC

Planfeststellung nach§ 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit Art. 73 BayVwVfG

1. Der Erörterungstermin beginnt

Dienstag 26. November 2019 um 9:00 Uhr
92318 Neumarkt Ld.OPf., Nürnberger Straße 1
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Konferenzraum K 3

2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, frei- . gestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmäch-. tigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungs­behörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch oh­ne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind Und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

3. Durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, werden nicht erstattet.

4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

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