Amtliche Bekanntmachung

16. September 2021: BEKANNTMACHUNG
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
(Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021)

BEKANNTMACHUNG
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags

(Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021)



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