Amtliche Bekanntmachung

21. Oktober 2020: Satzung über die Gestaltung der Altstadt (- Gestaltungssatzung -)

Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in seiner Sitzung vom 23.07.2020 die

Satzung
über die Gestaltung der Altstadt (- Gestaltungssatzung -)
beschlossen.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Sie ist im Rathaus, Zimmer Nr.101 (Vorzimmer des Oberbürgermeisters) niedergelegt und kann während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.


Neumarkt i.d.OPf., den 19.10.2020

gez.
Thomas Thumann
Oberbürgermeister