Amtliche Bekanntmachung

01. November 2022: Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in seiner Sitzung vom 24.10.2022 die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung (StrRSVO) beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in seiner Sitzung vom 24.10.2022 die

Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung (StrRSVO)

beschlossen.

Die Verordnung tritt am 01.11.2022 in Kraft.

Die Verordnung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Sie ist im Rathaus, Zimmer Nr.101 (Vorzimmer des Oberbürgermeisters) niedergelegt und kann während der üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden.


Neumarkt i.d.OPf., den 27.10.2022



Thomas Thumann
Oberbürgermeister