41-642/2-12-2018-059
Vollzug der Wassergesetze;
Neuausweisung der Fassungsbereiche für die Brunnen Miss Süd I – IV, Miss Nord IV, Miss West I und II und Miss Ost I – III im bestehenden Wasserschutzgebiet in der Stadt Neumarkt i.d.OPf., und den Gemeinden Deining und Sengenthal Gewinnungsgebiet Miss / Stadtwerke Neumarkt Energie GmbH
Bekanntmachung
Die Stadtwerke Neumarkt Energie GmbH nutzen das Gewinnungsgebiet Miss mit insgesamt 4 Brunnenfeldern und 12 Brunnen zur Trink- und Brauchwassergewinnung. Im Amtsblatt des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. vom 16.12.1998 wurde die Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes für die 10 Brunnen Miss Süd I – IV, Miss Nord IV, Miss West I und II und Miss Ost I – III bekannt gegeben.
Nach DVGW Richtlinie W 101 vom Juni 2006 ist jedoch pro Brunnen ein Fassungsbereich mit einer Mindestgröße von 20 m x 20 m ausreichend. Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt daher, eine Verordnung zu erlassen, die die Fassungsbereiche neu festsetzt gemäß den Vorschriften nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Art. 31 Bayerisches Wassergesetz (BayWG).
Das Unternehmen wird hiermit gemäß Art. 73 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) in Verbindung mit Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) mit folgenden Hinweisen öffentlich bekannt gemacht:
- Pläne und Beilagen, aus denen Art und Umfang des Unternehmens zu ersehen sind, liegen während der Zeit vom 20.02.2020 bis einschließlich 20.03.2020 im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zur Einsichtnahme aus.
Die Parteiverkehrszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr - Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Unternehmen sind bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 03.04.2020 schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. in Neumarkt, Nürnberger Straße 1 zu erheben.
- Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
- Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von einem stattfindenden Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachungen benachrichtigt werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
- Mit Ablauf der Einwendungsfrist (vgl. Nr. 2) sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
- Aufwendungen, die durch Einsichtnahme in den Plan, durch Erhebung von Einwendungen oder Stellungnahmen und durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, werden nicht erstattet.
- Auf der Internetseite der Stadt Neumarkt i.d.OPf.
https://www.neumarkt.de/rathaus-buergerservice/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen
ist unter dem Link sowohl der Inhalt der Bekanntmachung als auch ein Auszug aus dem zugrundeliegenden Antragsgeheft zugänglich.
Neumarkt i.d.OPf., den 12.02.2020
Oberbürgermeister
Thomas Thumann