Amtliche Bekanntmachung
Abwasseranlage der Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet
„Am Altenweihergraben“ in den Altenweihergraben
Vollzug der Wassergesetze
Abwasseranlage der Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet
„Am Altenweihergraben“ in den Altenweihergraben
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. weist mit dem Bebauungsplan „Nr. 161 - Erschließung am Altenweihergraben“ und „ Nr. 162 – Am Altenweihergraben“ ein neues Baugebiet aus.
Das Baugebiet „Altenweihergraben“ wird im Trennsystem entwässert. Das Schmutzwasser – nicht Teil dieses Verfahrens – wird der Kläranlage Neumarkt zugeführt. Das Niederschlagswasser wird über Regenwasserkanäle gesammelt und über ein Regenrückhaltebecken in den Altweihergraben (Fl.-Nr. 1709 Gemarkung Woffenbach) eingeleitet.
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Altenweihergraben soll eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden.
Dies wird mit folgenden Hinweisen bekanntgemacht:
Neumarkt i.d.OPf., den 02.03.2020
Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Thomas Thumann
Oberbürgermeister