Amtliche Bekanntmachung
gegen die Weitergaben
von Daten aus dem Melderegister
Die Meldebehörden sind nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) befugt, Daten aus dem Melderegister zu bestimmten Zwecken zu übermitteln. Betroffene Personen haben jedoch in den nachfolgenden Ziffern 1 bis 5 erläuterten Fällen das Recht, einer Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen:
Gegen diese Datenübermittlung können Sie jederzeit eine Übermittlungssperre bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Einwohnermeldeamt, Rathausplatz 2, 92318 Neumarkt i.d.OPf. beantragen.
Online unter www.buergerserviceportal.de/bayern/neumarktopf
Persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Neumarkt i.d.OPf., den 16.01.2020
Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Einwohnermeldeamt