Amtliche Bekanntmachung

09. Oktober 2019: Widmung von Verkehrsflächen in Neumarkt i.d.OPf. Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltsenats zur Widmung von Verkehrsflächen

Widmung von Verkehrsflächen in Neumarkt i.d.OPf.

Der Bau-,Planungs- und Umweltsenat hat am 07.10.2019 beschlossen, die genannten Verkehrsflächen zu widmen. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 BayStrWG sind erfüllt. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Neumarkt i.d.OPf .. Widmungsbeschränkung der Ortstraßen (OS): Keine; Widmungsbeschränkung der beschränkt öffentlichen Wege (BOW): Fußgänger und Radverkehr.

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