Amtliche Bekanntmachung

13. Januar 2020: Bekanntmachung
über die Umstufung/Einziehung
von Verkehrsflächen in Neumarkt i.d.OPf.

Umstufung / Einziehung von Verkehrsflächen in Neumarkt i.d.OPf.

Der Bau-,Planungs- und Umweltsenat hat am 07.10.2019 beschlossen, die unten genannten Verkehrsflächen umzustufen, bzw. einzuziehen. Die Voraussetzungen nach Art. 7 Abs. und Art. 8 BayStrWG sind erfüllt.
Grund der Umstufung: Änderung der Verkehrsbedeutung/Ausbau.
Grund der Einziehung: Verkehrsbedeutung verloren bzw. ist in der Natur nicht mehr vorhanden.
Die Baulast bleibt unverändert (Umstufung) oder entfällt (Einziehung).

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