Amtliche Bekanntmachung
Ausbau zur Bau- und Betriebsform 2+1 zwischen Holzheim und Pölling
hier: Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den geplanten dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße 299 im Stadtbereich von Neumarkt sind umfangreiche Vermessungsarbeiten als Grundlage der zukünftigen Planung notwendig. Wir beabsichtigen, diese Bestandsvermessung in der Zeit vom 25.11.2019 bis 29.11.2019 durchzuführen.
Folgende Grundstücke sind betroffen:
Flurnummern Gemarkung Pölling:
957/1, 950, 949, 948, 947,937, 936, 935, 946, 941, 938, 929, 928, 930, 931/1, 931, 932, 933, 934, 937/1
Flurnummern Gemarkung Holzheim:
655, 619, 618, 620, 654, 653, 667, 621, 622, 565, 534, 520, 519, 652, 521, 533, 523, 528, 495, 527, 455/5, 455/11, 540, 455/12, 238, 238/1, 236, 239, 240, 236/1, 279, 278, 246, 248, 249, 249/1, 235/3, 280/4, 282/2, 280, 280/3, 285, 276, 275, 272, 271, 270, 263, 262, 235/52
Das Staatliche Bauamt Regensburg bittet Sie als die Grundstückseigentümer bzw. die Nut-zungsberechtigten (u. a. Pächter, Dienstbarkeitsberechtigte) um Verständnis für die notwendigen Vermessungen und um Ihr Einverständnis zur Betretung Ihrer Flurstücke.
Die Vermessung dient ausschließlich der Bestandserfassung des Planungsraumes und stellt noch keine Aussage bezüglich der möglichen Straßenführung dar.
Veränderungen oder Eingriffe in die Grundstücke sind mit diesen Arbeiten nicht verbunden, ebenso werden die Nutzung und Bewirtschaftung der Flurstücke nicht beeinträchtigt.
Die Bestandserfassung wird sehr sorgfältig durchgeführt und beschränkt sich auf das unbedingt Notwendige. Falls dennoch irgendwelche Schäden entstehen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Sollten gegen die notwendigen Vermessungsarbeiten Einwände oder Besorgnisse ihrerseits bestehen, bitten wir Sie, uns kurz zu benachrichtigen.
Sind Grundstücke von Ihnen verpachtet, würden wir Sie bitten, Ihren Pächter zu informieren.
Für Fragen zu den Vermessungsarbeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Folgende Ansprechpartner sind mit dieser Maßnahme betraut:
Frau Kerstin Daller, Abteilungsleiterin Landkreis Neumarkt, Tel.: 0941 / 69856-5200
Staatliches Bauamt Regensburg, Postfach 10 10 41, 93010 Regensburg
Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Verständnis und für Ihre Zusammenarbeit.
Hinweis:
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind Sie nach §16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) als Grundstücksberechtigte/r verpflichtet, diese zu dulden.
Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Landratsamt Neumarkt auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Untersuchung wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die behördliche Entscheidung der Vorarbeiten kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg
Postanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form (vgl. Hinweise). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern - Straßenbauverwaltung) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatliches Bauamt Regensburg
- Fachbereich Straßenbau -
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