Öffentliche Bekanntmachung eines Bauantrages

29. Oktober 2019: Öffentliche Bekanntmachung eines Bauantrages gemäß Art. 66 a Abs. 1 Satz 1 BayBO
Bauantrag der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zur Generalsanierung und Erweiterung Bürgertreff in 92318 Neumarkt i.d.OPf., St.-Martin-Straße 9, Gemarkung Pölling, Flr.Nr. 173, 172, 172/2; BV.-Nr. B-2019-295

Öffentliche Bekanntmachung eines Bauantrages gemäß Art. 66 a Abs. 1 Satz 1 BayBO

Vollzug der Baugesetze

Bauantrag der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zur Generalsanierung und Erweiterung Bürgertreff in 92318 Neumarkt i.d.OPf., St.-Martin-Straße 9, Gemarkung Pölling, Flr.Nr. 173, 172, 172/2; BV.-Nr. B-2019-295

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf, Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., hat 18.07.2019 einen Bauantrag zur Generalsanierung und Erweiterung Bürgertreff eingereicht.

Dieser Bauantrag wird hiermit gemäß Art. 66 a Abs. 1 Satz 1 BayBO, auf Antrag des Bauherrn, öffentlich bekanntgemacht. Beteiligte können binnen eines Monates, diesen Bauantrag im Bauamt, Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., Zimmer 212, II. Stock. zu den üblichen Öffnungszeiten gem. Art. 29 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) einsehen und dort auch ggf. Einwendungen gegen das vorgenannte Vorhaben vorbringen.

Mit Ablauf der Frist von einem Monat nach der Bekanntmachung des Vorhabens sind alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen gegen das Vorhaben ausgeschlossen ( Art. 66 a Abs. 1 Satz 2 BayBO).

Die Zustellung der Baugenehmigung an Beteiligte, kann durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (Art. 66 a Abs. 1 Satz 3 BayBO).

Neumarkt i.d.OPf., 29.10.2019

Andreas Werner
(Rechtsrat)


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