Derzeit schreibt das bayerische Landesamt für Steuern alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft an: Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer zu ermitteln muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die Abgabe hat zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 zu erfolgen.
Ausführliche Angaben können der nebenstehenden Bekanntmachung entnommen werden.
Auf der Internetseite www.grundsteuer.de finden sich weitere detaillierte Informationen. Dort können auch die bayerischen Formulare heruntergeladen werden. Zu beachten ist, dass die grauen Varianten ausschließlich für das Ausfüllen am PC und anschließenden Ausdruck vorgesehen sind.
Formulare zum handschriftlichen Ausfüllen stehen ab 01. Juli 2022 in einer grünen Variante in den Finanzämtern sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Bayern zur Verfügung
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung steht die Bayerische Steuerverwaltung unter der Telefonnummer 089 30700077 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr
Die Stadt Neumarkt kann nur Angaben zu Verfahren und Verlauf der Grundsteuerreform erteilen, jedoch keine detaillierten Angaben zur Bewertung von Grundstücken machen.