Lichtmessjahrmarkt findet nicht statt

20. Januar 2022: Der Lichtmessjahrmarkt am 06. Februar 2022 findet nicht statt. Gemäß § 10 Abs. 3 der BayIfSMV sind derzeit „Jahresmärkte, insb. Weihnachtsmärkte“ untersagt.
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Der Lichtmessjahrmarkt am 06. Februar 2022 findet nicht statt. Gemäß § 10 Abs. 3 der BayIfSMV sind derzeit „Jahresmärkte, insb. Weihnachtsmärkte“ untersagt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt fällt auch der Lichtmessjahrmarkt unter diese Regelung, so dass er ersatzlos abgesagt werden muss.

Foto: Reinhard Mederer