Neuregelung der Umsatzbesteuerung

30. Juni 2022: Nicht nur die Stadt Neumarkt sondern die öffentliche Hand überhaupt wird ab 01. Januar 2023 unter die Neuregelung zur Umsatzbesteuerung fallen. Da dies auch kleinere öffentliche-rechtliche Rechtsträger wie etwa Genossenschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen, Pfarrgemeinden oder ähnliche Zusammenschlüsse betreffen kann, bietet das Bayerische Landesamt für Steuern dazu einen kostenfreien Online-Vortrag an.
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Nicht nur die Stadt Neumarkt sondern die öffentliche Hand überhaupt wird ab 01. Januar 2023 unter die Neuregelung zur Umsatzbesteuerung fallen. Da dies auch kleinere öffentliche-rechtliche Rechtsträger wie etwa Genossenschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen, Pfarrgemeinden oder ähnliche Zusammenschlüsse betreffen kann, bietet das Bayerische Landesamt für Steuern dazu einen kostenfreien Online-Vortrag an.

Die Informationen dazu und weitere Details finden sich in der Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Steuern. Sie können Sie hier herunterladen: (pdf)