Neuwahl der Jugendschöffen für die Schöffenperiode 2024 – 2028
Im ersten Halbjahr 2023 findet für die Amtszeit von 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und Landgericht und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen.
Zu diesem Zweck hat die Stadt Neumarkt i.d.OPf. eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen zur Wahl für das Jugendschöffenamt aufzustellen. Es sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.
Aus den Vorschlägen der Städte, Märkte und Gemeinden wird durch den Jugendhilfeausschuss die Vorschlagsliste für das Amtsgericht aufgestellt.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 25.01.2023 schriftlich an die Stadt Neumarkt i.d.OPf., Rechtsamt, Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf. oder per E-Mail an rechtsamt@neumarkt.de.
Bewerben können sich Personen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- bei Amtsantritt (01.01.2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
- im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. wohnen
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Amtes besitzen
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- nicht in Vermögensverfall geraten sind
- Erfahrungen in der Jugenderziehung haben
Das Bewerbungsformular erhalten Sie entweder im Rechtsamt der Stadt Neumarkt i.d.OPf. oder über die Homepage der Stadt Neumarkt i.d.OPf. (www.neumarkt.de).
Wir benötigen folgende Angaben: Familienname, ggfs. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Beruf, Hinweis auf die erzieherische Befähigung, ggfs. Zeiten frühere Schöffentätigkeiten.
Weitere Informationen zum Schöffenamten erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
(https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/)
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heiselbetz gerne zur Verfügung.
Tel. 09181 255-210 oder per E-Mail laura.heiselbetz@neumarkt.de