Amtliche Bekanntmachung

30. Juli 2019: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "162 - Am Altweihergraben"

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "162 - Am Altweihergraben" im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 25.07.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans "162 - Am Altweihergraben" in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen.